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Unsere Praxis liegt im Herzen von Hannover, in der Nähe vom Hauptbahnhof und der Ernst-August-Galerie.
In unmittelbarer Nähe befinden sich Parkhäuser:
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Nutzen Sie die Öffentlichen Verkehrsmittel. Genau vor dem Eingang befindet sich die Haltestelle "Rosenstraße" der Stadtbahnlinien 10 und 17. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Haltestellen "Hauptbahnhof" und "Kröpcke".

Extracorporale Stoßwellentherapie

Die Extracorporale Stoßwellentherapie (EWST) wird als Schmerztherapie bei der Behandlung von knochennahen Weichteilschmerzen eingesetzt.

Bei der Extracorporalen Stoßwellenlithotrypsie (ESWT oder Druckimpuls-Therapie) handelt es sich um ein Verfahren, das seit Jahren zur Zertrümmerung von Steinen in der Gallenblase, in Gallengängen, im Nierenbecken und Harnleitern eingesetzt wird. Es ist eine relativ hohe Energie notwendig, um die Steine Impuls für Impuls aufzubrechen.

Die Stoßwellentherapie am Bewegungsapparat wird z.B. beim Tennisarm, Golfarm, bei chronischen Schulterschmerzen mit und ohne Bewegungseinschränkung oder beim Fersensporn angewandt. Förderlich ist sie auch bei verzögerter Knochenbruchheilung.

Es werden bis zu zehnmal niedriger dosierte Energien eingesetzt, als z.B. bei der Zertrümmerung von Nierensteinen notwendig sind. Ziel der Stoßwellentherapie ist nicht eine Zerstörung von Verkalkungen oder Konkrementen, wie sie gelegentlich an der Schulter auftreten, sondern eine Beeinflussung von Knochenhaut, Sehnen- und Gelenkkapselanteilen. Hierdurch soll eine Schmerzlinderung bis -freiheit erreicht werden, die Regeneration des Gewebes wird angeregt.

Was ist zu beachten?

Folgende Voraussetzungen für die Durchführung einer Stoßwellentherapie zur Behandlung von chronischen Schmerzen im knochennahen Weichteilbereich müssen gegeben sein:

  • Es sollte eine ESWT-therapierbare Erkrankung vom behandelnden Facharzt festgestellt worden sein.
  • Es darf keine zusätzliche Erkrankung am zu behandelnden Gelenk vorliegen.
  • Eine bestehende Schwangerschaft ist Ausschlusskriterium für eine Stoßwellentherapie. Dieses ist eine reine Vorsichtsmaßnahme, eine Beeinträchtigung des Kindes während der Schwangerschaft durch die Stoßwellentherapie ist nicht wahrscheinlich.
  • Tumoröse, entzündliche oder infektiöse Erkrankungen, Gerinnungsstörungen oder Marcumartherapie sollten vor der Teilnahme an der Stoßwellentherapie aus- bzw. abgeschlossen sein.

Therapieverlauf

Das Verfahren wird folgendermaßen durchgeführt:

Die Stoßwellenanwendung findet an dem betroffenen Gelenk nach Ankoppelung durch ein Ultraschall-Gel statt. Hierbei erfolgt die genaue Positionierung und Ortung mit einem in dem Stoßwellengerät befindlichen Ultraschallkopf. So kann auf dem Ultraschallmonitor die genaue Position der eintreffenden Ultraschallstoßwelle gesehen werden. Falls es durch die Therapie zu einer mehr oder weniger stark ausgeprägten Beeinträchtigung und/oder Schmerzhaftigkeit kommen sollte, kann die Behandlung jederzeit durch Loslassen des Auslöseknopfes abgebrochen werden.

Es ist für den Behandlungserfolg jedoch sehr wichtig, dass die Impulse genau auf den Schmerzpunkt treffen und somit auch die Schmerzen auslösen, die durch die sonst alltäglichen Bewegungsabläufe hervorgerufen werden. Meist werden die, während der Therapie hervorgerufenen, Schmerzen nach ca. 500 Impulsen schwächer, sodass unter Umständen der Punkt mit der größten Empfindlichkeit neu gefunden und eingestellt werden muss.

Eine ständige Kontrolle durch den Behandelnden ist gewährleistet, die Schmerzen müssen gut erträglich sein. Eine Behandlung in örtlicher Anästhesie ist natürlich auch möglich, aber nicht anzustreben. Die Therapie wird mit 2000 Impulsen pro Behandlungssitzung durchgeführt. In der Regel sind zwei bis drei Sitzungen erforderlich. Je nach Verlauf bringen auch weitere 2-3 Sitzungen noch bessere Erfolge.

Ein Therapieerfolg im Sinne einer erzielten Schmerzfreiheit kann natürlich nicht garantiert werden – eine Schmerzlinderung wird durchaus als Therapieerfolg gewertet. Die Sitzungen werden jeweils in einem Abstand von mindestens einer, eher zwei bis drei Wochen durchgeführt. Nach den ersten Therapiedurchgängen kann es vorübergehend zu einer gesteigerten Empfindlichkeit des behandelnden Gelenkes kommen. Dieses Phänomen ist aber wieder rückläufig und wird oft begleitet von einer veränderten Schmerzqualität (nicht mehr stechend oder einschießend, sondern dumpf ausstrahlend und ziehend). Diesem Wechsel folgt in den meisten Fällen eine deutliche Schmerzminderung

Die Therapiekontrolle

Etwa drei Wochen nach der letzten Stoßwellentherapie erfolgt eine abschließende Beurteilung des Schmerzbildes durch die behandelnde Fachärztin oder den behandelnden Facharzt. Sollte nach dieser Zeit keine Linderung der Schmerzen eingetreten sein, so muss dies als Versagen der Therapie gewertet werden und es sollten andere Behandlungsstrategien erwogen werden.

Risiko?

Das einzig bisher bekannte Risiko ist weiterhin bestehender Schmerz bei nicht ausreichender Therapiewirkung. Eine Verstärkung der Schmerzen konnte nur in einigen sehr seltenen Fällen beobachtet werden. Selten treten vorübergehend Hautrötungen auf – bei empfindlicher Haut können kleine Blutergüsse entstehen, die nach einigen Tagen wieder zurückgehen.

Bei den Patient*innen (mehrere Millionen), die wegen Nieren- und Gallensteinen mit bis zum Teil zehnmal höheren Energiedosen behandelt wurden, sind über mögliche lokale Probleme hinaus keine Langzeitschäden nachgewiesen worden.

Eine Kostenübernahme erfolgt evtl. durch private Krankenversicherungen und sollte vorab seitens der/des Patient*in abgeklärt werden. Die Behandlung wird analog zur Ziffer 1800 GOÄ abgerechnet.

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